Arbeitsvisum und Anmeldung

Erstaunlich: Deutschland ist –  entsprechende Qualifikation und Arbeitsplatzangebot vorausgesetzt – ein Einwanderungsland. Wer die Bedingungen erfüllt, geht zur Botschaft und sitzt bald im Flieger nach Germany >>

Doch Vorsicht: Bis auf wenige Ausnahmen muss das Visum für alle, die nicht aus der EU, Island, Liechtenstein oder Norwegen kommen, vor der Einreise bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragt werden. Nur Bürger aus Australien, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea und den USA können den Aufenthaltstitel nach der Einreise bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragen.

Das von der Botschaft erteilte Visum ist 90 Tage gültig und muss in Deutschland in einen langfristigen Aufenthaltstitel umgetauscht werden. Bei der Beantragung herrscht Präsenzpflicht. Die Prozedur ist je nach Konstellation, z.B. für die „Blaue Karte“ oder beim internationalen Personalaustausch, oft kompliziert, da viele Dokumente und Nachweise zu erbringen sind. PROGEDO relocation bietet hier Informationen über den kompletten Prozess von der Vorbereitung des Botschaftstermins bis zur Abholung des Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde an. Hier geht es zu einer Übersicht aller Services von PROGEDO relocation.

Abb.: Den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) gibt es bei der Ausländerbehörde. Vorsicht: Manche Aufenthaltstitel sind mit Einschränkungen betreffend den Arbeitgeber oder andere Faktoren versehen [Bildquelle: BAMF]

Ganz wichtig nach der Einreise ist die behördliche Anmeldung. In Deutschland überwacht der Staat den Wohnsitz der Bürger. Man muss sich bei der örtlichen Meldebehörde melden. Dies sollte sofort nach der Einreise erfolgen, weil man ohne Anmeldung praktisch nicht „existiert“: Keine Steuernummer, keine Bankverbindung, keine Pkw-Anmeldung u.s.w. Leider muss man in vielen Städten Deutschlands lange auf einen Anmeldetermin warten. Wer PROGEDO relocation beauftragt, wird in der Regel bereits wenige Tage nach Einreise einen Termin haben, in machen Gemeinden sogar in Vollmacht, d.h. ohne Präsenzpflicht. Schneller und einfacher geht es nicht.

EU-Unionsbürger benötigen keinen Aufenthaltstitel. Sie sind aber ebenfalls verpflichtet, die allgemeine Meldepflicht zu erfüllen und sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu registrieren.